KLK Rechtsanwälte
Aktuelle Fachbeiträge
 

HUK Coburg - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge HUK Coburg - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge

Das Landgericht Köln kam in seinem Urteil vom 27.04.2022 (Az. 20 O 281/21) zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung der privaten Krankenversicherungsbeiträge der HUK Coburg aufgrund des Anpassungsschreibens von Januar 2017 unwirksam ist. Eine Erstattung der hierdurch zu viel gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ist nun auch rückwirkend möglich.

Der Sachverhalt - LG Köln 20 O 281/21:

Die HUK-Coburg-Krankenversicherungs-AG hat Anfang 2017 eine Prämienanpassung verschiedener Tarife der privaten Krankenversicherung zum 01.03.2017 vorgenommen. Hierfür wurde ein standarisiertes Anschreiben verwendet. Das Schreiben wurde an die Kunden der privaten Krankenversicherung versandt.

Eine weitere Anpassung der privaten Krankenversicherungsbeiträge hat die HUK-Coburg sodann mit einem weiteren Schreiben im Januar 2018 vorgenommen. Die erhöhten Prämien sollten ab März 2018 gezahlt werden.

Beide Schreiben sind vom Landgericht Köln in seiner Entscheidung 20 O 281/21 überprüft worden.

Die Entscheidung des LG Köln:

Das Landgericht Köln kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass das Schreiben aus dem Januar 2017 nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für den Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung sei nicht hinreichend klar erkennbar, weshalb es zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge gekommen ist. Nach Auffassung des Gerichts bleibe es offen, ob gestiegene Leistungsausgaben, niedrige Zinsen oder die längere Lebenserwartung der Grund für die konkrete Beitragsanpassung sei. Die Beitragsanpassung muss aber auf einen konkreten Grund beruhen, der dem Versicherungsnehmer darzustellen ist. Diese Voraussetzung erfüllt das Anpassungsschreiben aus dem Januar 2017 nicht. Damit war die auf diesem Schreiben beruhende Prämienerhöhung unwirksam und die Krankenversicherung muss die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten.

Dagegen ist das Beitragsschreiben aus Januar 2018 durch das Landgericht Köln nicht beanstandet worden. Zwar seien auch hier verschieden Faktoren in den Schreiben genannt, die die Beitragserhöhung ausgelöst haben können. Jedoch sei für den Versicherungsnehmer in diesem Fall erkennbar gewesen, dass die Prämienanpassung auf den erhöhten Leistungsausgaben beruhe.

Rückwirkende Erstattung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge:

Sollten Sie ein Schreiben über die Erhöhung Ihrer privaten Krankenversicherungsbeiträge erhalten, so lassen sie die Prämienerhöhung der letzten Jahre überprüfen. Gerade die in der Vergangenheit von den privaten Krankenversicherungsgesellschaften verwendeten Anpassungsschreiben sind von den Gerichten beanstandet worden. Die hierauf beruhenden erhöhten Versicherungsprämien sind in diesen Fällen von den Versicherungen zurückzuerstatten. Das bedeutet, sie erhalten rückwirkend die zu viel gezahlte Krankenversicherungsbeiträge zurück. 

Zusammenfassung:

Die HUK Coburg hat im Januar 2017 die Beiträge für die private Krankenversicherung mittels eines Anpassungsschreibens erhöht.

  • Das LG Köln hat in seiner Entscheidung (Az. 20 O 281/21) festgestellt, dass die Beitragsanpassung unwirksam ist.
  • Der Grund liegt darin, dass für die Versicherten nicht erkennbar war, auf welchem konkreten Grund die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge beruht. Die HUK Coburg muss nun eine Erstattung der zu viel gezahlten Krankenversicherungsbeiträge veranlassen.
  • Auch Versicherte anderer privater Krankenversicherungen sollten die Beitragserhöhungen der letzten Jahre überprüfen lassen, um festzustellen, ob eine rückwirkende Erstattung möglich ist.

Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
15. Mai 2022

Diesen Beitrag teilen