Rechtsanwalt für Steuerrecht Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Steuerrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Steuerrecht

KLK Rechtsanwälte ist gerade durch die Expertise eines Fachanwaltes und die angeschlossene Steuerberatung Spezialist im Steuerrecht. Das Beratungsfeld erfasst alle Bereiche des Steuerrechts, von Problemen im Rahmen der Einkommensteuererklärung hinzu zur Selbstanzeige, auch Problemkomplexe des Körperschaftssteuergesetzes und die Umsetzung des neuen Umwandlungssteuergesetzes. Herr Leswal ist Ihr Ansprechpartner in allen steuerrechtlichen Fragen.

Was leisten unsere Anwälte im Steuerrecht?

  • Von der Selbstanzeige zur Steuerstrafverteidigung

  • Einspruchseinlegung und Prüfung von Steuerbescheid, Schätzungsbescheid und Einspruchsentscheidung

  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Vollstreckungsaufschub

  • Klage gegen Steuerbescheide

  • Steuerberaterhaftung, Prüfung der Voraussetzungen einer Inanspruchnahme Ihres Steuerberaters wegen falscher Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht

  • Steuerrechtliche Vertragsgestaltung

  • Vorbereitung und Begleitung Ihrer Betriebsprüfung

  • Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolgen

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Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner im Steuerrecht

Rechtsanwalt Frank Leswal ist seit 2003 Fachanwalt für Steuerrecht und kann auf langjährige Erfahrungen in der steuerrechtlichen Beratung zurückblicken. Durch die angeschlossene Steuerberatung ist die Kanzlei Spezialist in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Beratung von Unternehmern und Privatpersonen.

Zum Profil von Frank Leswal

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Steuerrecht

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Steuerrecht
26.09.2025

Grundstück an die Tochter verschenkt – und trotzdem Steuer zahlen?

Die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie wird häufig als steuerneutrale Schenkung verstanden. Doch sobald Verbindlichkeiten im Spiel sind, kann die Sache schnell steuerlich brisant werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.03.2025 (Az. IX R 17/24) klargestellt: Wird ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist auf ein Familienmitglied übertragen und übernimmt dieses gleichzeitig bestehende Darlehensschulden, liegt im Umfang dieser Schuldübernahme ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor.

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26.09.2025

Zweimal Grunderwerbsteuer bei Share Deals? Was der BFH zur Doppelbelastung bei Signing und Closing signalisiert

Bei vielen Share Deals – also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer grundbesitzenden GmbH – fallen Vertragsschluss (Signing) und tatsächliche Anteilsübertragung (Closing) zeitlich auseinander. Genau in dieser Konstellation drohen aktuell zwei Grunderwerbsteuer-Festsetzungen durch das Finanzamt: einmal für den Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2b GrEStG (bezogen auf die tatsächliche Anteilsverschiebung) und einmal für das Verpflichtungsgeschäft nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG (bezogen auf den Vertragsschluss).

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16.09.2025

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

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