Rechtsanwalt für Steuerrecht Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Steuerrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Steuerrecht

KLK Rechtsanwälte ist gerade durch die Expertise eines Fachanwaltes und die angeschlossene Steuerberatung Spezialist im Steuerrecht. Das Beratungsfeld erfasst alle Bereiche des Steuerrechts, von Problemen im Rahmen der Einkommensteuererklärung hinzu zur Selbstanzeige, auch Problemkomplexe des Körperschaftssteuergesetzes und die Umsetzung des neuen Umwandlungssteuergesetzes. Herr Leswal ist Ihr Ansprechpartner in allen steuerrechtlichen Fragen.

Was leisten unsere Anwälte im Steuerrecht?

  • Von der Selbstanzeige zur Steuerstrafverteidigung

  • Einspruchseinlegung und Prüfung von Steuerbescheid, Schätzungsbescheid und Einspruchsentscheidung

  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Vollstreckungsaufschub

  • Klage gegen Steuerbescheide

  • Steuerberaterhaftung, Prüfung der Voraussetzungen einer Inanspruchnahme Ihres Steuerberaters wegen falscher Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht

  • Steuerrechtliche Vertragsgestaltung

  • Vorbereitung und Begleitung Ihrer Betriebsprüfung

  • Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolgen

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihre Anliegen per E-Mail oder Kontaktformular.

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Rechtsberatung

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Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner im Steuerrecht

Rechtsanwalt Frank Leswal ist seit 2003 Fachanwalt für Steuerrecht und kann auf langjährige Erfahrungen in der steuerrechtlichen Beratung zurückblicken. Durch die angeschlossene Steuerberatung ist die Kanzlei Spezialist in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Beratung von Unternehmern und Privatpersonen.

Zum Profil von Frank Leswal

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Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

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Influencer und Steuern – Was Unternehmen und Content Creator jetzt wissen müssen

In den vergangenen Jahren hat sich aus kreativer Freizeitgestaltung auf Social-Media-Plattformen ein ernstzunehmendes und vielfach lukratives Geschäftsmodell entwickelt: Das Influencer- oder Content-Creator-Tum. Was nach unkompliziertem Marketing und Entertainment aussieht, bringt – ähnlich wie klassische gewerbliche Tätigkeiten – eine Vielzahl steuerlicher Pflichten mit sich.

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Degressive Abschreibung, E-Fahrzeug-Sonderregeln, Körperschaftsteuer-Senkung – was Unternehmen jetzt wissen sollten.

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