Rechtsanwalt für Steuerrecht Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Steuerrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Steuerrecht

KLK Rechtsanwälte ist gerade durch die Expertise eines Fachanwaltes und die angeschlossene Steuerberatung Spezialist im Steuerrecht. Das Beratungsfeld erfasst alle Bereiche des Steuerrechts, von Problemen im Rahmen der Einkommensteuererklärung hinzu zur Selbstanzeige, auch Problemkomplexe des Körperschaftssteuergesetzes und die Umsetzung des neuen Umwandlungssteuergesetzes. Herr Leswal ist Ihr Ansprechpartner in allen steuerrechtlichen Fragen.

Was leisten unsere Anwälte im Steuerrecht?

  • Von der Selbstanzeige zur Steuerstrafverteidigung

  • Einspruchseinlegung und Prüfung von Steuerbescheid, Schätzungsbescheid und Einspruchsentscheidung

  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Vollstreckungsaufschub

  • Klage gegen Steuerbescheide

  • Steuerberaterhaftung, Prüfung der Voraussetzungen einer Inanspruchnahme Ihres Steuerberaters wegen falscher Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht

  • Steuerrechtliche Vertragsgestaltung

  • Vorbereitung und Begleitung Ihrer Betriebsprüfung

  • Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolgen

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihre Anliegen per E-Mail oder Kontaktformular.

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Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner im Steuerrecht

Rechtsanwalt Frank Leswal ist seit 2003 Fachanwalt für Steuerrecht und kann auf langjährige Erfahrungen in der steuerrechtlichen Beratung zurückblicken. Durch die angeschlossene Steuerberatung ist die Kanzlei Spezialist in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Beratung von Unternehmern und Privatpersonen.

Zum Profil von Frank Leswal

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Steuerrecht

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04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

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20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

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Steuerrecht
20.04.2026

Neue Grundsteuer: BFH hält Berechnung nach dem Bundesmodell für verfassungskonform

In drei viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden, dass die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Bundesländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, verfassungskonform sind.

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