Rechtsanwalt für Vertragsrecht Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Vertragsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Vertragsrecht

Im Rahmen des Vertragsrechtes ermöglichen wir Ihnen durch unsere außergerichtliche Beratung die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen, wodurch Sie später keine unerwarteten Nachteile in Kauf nehmen müssen. Hierzu ist es wichtig, bereits vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einer Vertragsgestaltung zur berücksichtigen und einzuplanen. In diesem Zusammenhang ist besonders zu erwähnen, dass das allgemeine Vertragsrecht Regelungen enthält, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht gelten, sofern keine spezielleren Regelungen existieren. Somit gelten diese Regeln beispielsweise für sämtliche bekannten Vertragsarten wie z. B. Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge oder Mietverträge. Ebenso beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen in anderen Rechtsgebieten wie z. B. dem Markenrecht oder Urheberrecht.

Was machen unsere Anwälte im Vertragsrecht?

  • Kaufverträge

  • Werkverträge

  • Dienstleistungsverträge

  • Mietverträge

  • Lizenzverträge

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Rechtsanwalt für Vertragsrecht

1
Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihre Anliegen per E-Mail oder Kontaktformular.

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Rechtsberatung

Erläutern Sie uns Ihren Fall, wir geben Ihnen eine Einschätzung und besprechen dann das weitere Vorgehen.

Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner im Vertragsrecht

Rechtsanwalt Frank Leswal ist Ihr Ansprechpartner im Vertragsrecht. Er begleitet Sie bei der Erarbeitung und Erstellung sämtlicher Vertragsarten. Frank Leswal wird unterstützt von einem Team hochspezialisierter Rechtsanwälte, wodurch die Kanzlei auch bei der Erarbeitung von Verträgen in anderen Rechtsgebieten unterstützen kann.

Zum Profil von Frank Leswal

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Verlängerung von DSL-Verträgen – Höchstlaufzeit darf nicht überschritten werden

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Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“

Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.

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