Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht Bergheim

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Gesellschaftsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung sind die Gründung von Gesellschaften, die Unternehmensnachfolge, die Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, gesellschaftsrechtliche Restrukturierung einschließlich der Umwandlung durch Formwechsel, Ausgliederung, Spaltung oder Verschmelzung. Gesellschaftsorgane beraten wir bei alltäglichen Fragen der Unternehmensführung und der Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern – wir bieten Unternehmen also eine “ausgelagerte Rechtsabteilung”.

Bei Gesellschaftsversammlungen stellen wir die rechtliche Beratung im Vorfeld und vor Ort sicher. Im Streitfall stehen wir ebenso zur Seite wie beispielsweise bei Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen.

Was leisten unsere Anwälte im Gesellschaftsrecht?

  • Gesellschaftsberatung

  • Begleitung und Durchführung von Gründungen mit Rechtsformwahl und Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge

  • Laufende Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern

  • Unternehmensnachfolge auch in erbrechtlicher Hinsicht

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen

  • Streitschlichtung, außergerichtliche und (schieds-) gerichtliche Vertretung, Krisenmanagement

  • Entwurf unternehmensbezogene Dokumentation in Form eines Verkaufsmemorandum, Absichtserklärungen („Letter of Intent“) und Vertraulichkeitsvereinbarungen

  • Vorbereitung und Durchführung von rechtlichen Unternehmensprüfungen (Due Diligence)

  • Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen, Verschmelzung

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

1
Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihre Anliegen per E-Mail oder Kontaktformular.

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Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin - vor Ort oder per Telefon - und lernen Sie uns kennen.

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Rechtsberatung

Erläutern Sie uns Ihren Fall, wir geben Ihnen eine Einschätzung und besprechen dann das weitere Vorgehen.

Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Frank Leswal ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Unternehmern und Unternehmen der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen im Gesellschaftsrecht. Er begleitet Sie vor und nach der Gründung Ihres Unternehmens, steht Ihnen für eine laufende Betreuung zur Seite und unterstützt bei der Durchführung von Hauptversammlungen.

Zum Profil von Frank Leswal

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

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Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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