Rechtsanwalt für Erbrecht Bergheim

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Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht

Jeder dritte Erbfall löst Streitigkeiten aus. Wird Ihnen Ihr Anteil am Nachlass nicht gewährt? Ob als Erbe, Pflichtteilsberechtigter, Testamentsvollstrecker oder Enterbter haben Sie Rechte. Auskunftsansprüche, die Beendigung der Erbengemeinschaft, die Ausgleichung für Pflege des Erblassers fordern wir gerichtlich ein. Wir kämpfen für Ihr Recht. Verschenken Sie es nicht. Rufen Sie uns für einen Termin an. Die Kosten der Beratung klären wir vorab. Haben Sie ein Leben lang hart gearbeitet und gespart? Soll Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben sinnvoll verwendet werden oder erhalten bleiben? In Ihrem Testament sind Ihre Ziele richtig in Form von Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung und Pflichtteil festzulegen. Die vielen Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Vor- und Nacherbschaft, Vorausvermächtnis, Anrechnung aus Ausgleich von Schenkungen zu Lebenszeiten, Ersatzerbschaft und Stiftung verwirklichen jeden Wunsch. Nur ein Spezialist für Erbrecht sollte die Planung der Vermögensnachfolge übernehmen. "Selbstgestrickte" Testamente sind juristisch ungenau. Ungenauigkeit führt zu unterschiedlichem Verständnis. Unterschiedliches Verständnis führt zu Streit. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, sondern sorgen Sie für Sicherheit.

Was leisten unsere Anwälte im Erbrecht?

  • Prozessvertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten

  • Erbrechtliche Vermögensgestaltung

  • Testamentsgestaltung

  • Regelung der Unternehmensnachfolge (testamentarisch und gesellschaftsrechtlich)

  • Erbauseinandersetzung (außergerichtlich und gerichtlich)

  • Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

  • Gestaltung von Testamenten und von Übergabeverträgen

  • Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen

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Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht

Rechtsanwalt Frank Leswal ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Erbrecht. Er begleitet Unternehmer und Privatpersonen unter anderem bei der erbrechtlichen Vermögensgestaltung, der Testamentgestaltung als auch bei Erbauseinandersetzungen.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Erbrecht

Erbrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

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Erbrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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Erbrecht
19.01.2026

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

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