Rechtsanwalt für Erbrecht Bergheim

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Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht

Jeder dritte Erbfall löst Streitigkeiten aus. Wird Ihnen Ihr Anteil am Nachlass nicht gewährt? Ob als Erbe, Pflichtteilsberechtigter, Testamentsvollstrecker oder Enterbter haben Sie Rechte. Auskunftsansprüche, die Beendigung der Erbengemeinschaft, die Ausgleichung für Pflege des Erblassers fordern wir gerichtlich ein. Wir kämpfen für Ihr Recht. Verschenken Sie es nicht. Rufen Sie uns für einen Termin an. Die Kosten der Beratung klären wir vorab. Haben Sie ein Leben lang hart gearbeitet und gespart? Soll Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben sinnvoll verwendet werden oder erhalten bleiben? In Ihrem Testament sind Ihre Ziele richtig in Form von Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung und Pflichtteil festzulegen. Die vielen Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Vor- und Nacherbschaft, Vorausvermächtnis, Anrechnung aus Ausgleich von Schenkungen zu Lebenszeiten, Ersatzerbschaft und Stiftung verwirklichen jeden Wunsch. Nur ein Spezialist für Erbrecht sollte die Planung der Vermögensnachfolge übernehmen. "Selbstgestrickte" Testamente sind juristisch ungenau. Ungenauigkeit führt zu unterschiedlichem Verständnis. Unterschiedliches Verständnis führt zu Streit. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, sondern sorgen Sie für Sicherheit.

Was leisten unsere Anwälte im Erbrecht?

  • Prozessvertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten

  • Erbrechtliche Vermögensgestaltung

  • Testamentsgestaltung

  • Regelung der Unternehmensnachfolge (testamentarisch und gesellschaftsrechtlich)

  • Erbauseinandersetzung (außergerichtlich und gerichtlich)

  • Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

  • Gestaltung von Testamenten und von Übergabeverträgen

  • Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen

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Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht

Rechtsanwalt Frank Leswal ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Erbrecht. Er begleitet Unternehmer und Privatpersonen unter anderem bei der erbrechtlichen Vermögensgestaltung, der Testamentgestaltung als auch bei Erbauseinandersetzungen.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Erbrecht

Erbrecht
19.01.2026

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

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Erbrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

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