Rechtsanwalt Verbraucherinsolvenzrecht Bergheim

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Restschuldbefreiung von Verbrauchern
 

Ihre Rechtsanwälte für Verbraucherinsolvenzrecht

Immer mehr Privatunternehmer und Kleinunternehmer sind nicht mehr in der Lage, alle fälligen Zahlungen gegenüber ihren Gläubigern zu leisten. Die seit 2 Jahren andauernde Corona-Pandemie und eine Inflation insbesondere seit Herbst 2021 führt dazu, dass nicht nur Geringverdiener, sondern auch die Mittelschicht unserer Bevölkerung ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten zu beklagen hat. Dies hatte bereits im letzten Jahr 2021 zu einer Steigerung der Privatinsolvenzen um fast 80 % geführt (Quelle: DPA 08.12.2021).

Wir sind Ihre Ansprechpartner für die Verbraucherinsolvenz

Seit dem Jahre 2005 helfen wir Privatpersonen, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Unser geschultes Personal sowie Herr Rechtsanwalt Leswal als Fachanwalt für Insolvenzrecht klärt Sie gerne über die Möglichkeiten auf, wie Sie innerhalb von 3 Jahren eine Schuldenbefreiung erlangen können. Wir sind auf die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchen für Verbraucher, welche eine zwingende Voraussetzung für die Erlangung einer Restschuldbefreiung ist, spezialisiert.

Warum ist es sinnvoll, Verbraucherinsolvenz anzumelden?

Seit 2021 ist es möglich, aufgrund einer Gesetzesänderung innerhalb von 3 Jahren zuzüglich einer Vorbereitungszeit von ca. 3 Monaten eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Dies ist eine Möglichkeit für Sie und Ihre Familie in Zukunft ohne Einkommenspfändungen und ohne ständig drängelnde Gläubiger und Inkassogesellschaften Ihr Leben zu gestalten. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie innerhalb der Wohlverhaltensperiode Ihre pfändbaren Einkommensanteile sowie Vermögenswerte einem Treuhänder zur Verfügung stellen, damit dieser Ihre Gläubiger über diesen Zeitraum hin befriedigt.

Lassen Sie keine Zeit verstreichen

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Nutzen Sie unseren kostenlosen Restschuldbefreiung-Check und prüfen Sie, ob für Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer anschließenden Restschuldbefreiung in Betracht kommt.

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Verbraucherinsolvenz anmelden - das müssen Sie wissen:

Weshalb sollte ich einen Rechtsanwalt zu Hilfe ziehen?

Sie genießen bei uns den Vorteil einer sofortigen Bearbeitung und müssen keine Wartezeiten, wie dies bei vielen Schuldnerberatungsstellen üblich ist, in Kauf nehmen. Der Zeitvorteil von bis zu 9 Monaten ist für Sie bares Geld wert, da mögliche Einkommenspfändungen Sie in den Wartezeiten bei Schuldnerberatungen weiterhin in der Wartezeit unnötig belasten. Je schneller Sie handeln, desto früher ist eine Restschuldbefreiung möglich.

Wie hoch sind die Kosten für ein Restschuldbefreiungsverfahren?

Die Kosten für die Durchführung eines Restschuldbefreiungsverfahrens sind abhängig von Umfang, insbesondere der Gläubigerzahl in dem jeweiligen Verfahren. Diese teilen wir Ihnen gerne vor verbindlicher Beauftragung verbindlich mit. Wir berechnen diese nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und im Einzelfall entsprechend einer zu schließenden Honorarvereinbarung. Die Höhe der Kosten teilen wir Ihnen nach einer Erstberatung verbindlich mit. Bereits auf die Erstberatung gezahlte Gebühren lassen wir uns gemäß den Vorschriften des RVG anrechnen. Im Regelfall können Sie mit Kosten für unsere Tätigkeit im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung in Höhe von 700,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer ausgehen.

Was soll ich tun, wenn ich keine Verbraucherinsolvenz anmelden kann?

S ollten Sie nicht als Verbraucher ein sog. Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen können, weil Sie wirtschaftlich tätig waren oder Sie mehr als 20 Gläubiger haben, kommt ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht, in dem für Sie jedoch auch eine Restschuldbefreiung beantragt werden kann. Wir prüfen umfassend, welche Verfahrensart geboten ist, da diesbezüglich kein Wahlrecht besteht sondern die Vorschriften der Insolvenzordnung dies zwingend vorgeben. Über Vor- und Nachteile dieser Verfahren und auch die Möglichkeit, falls Ihnen Dritte finanziell helfen können, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen, informieren wir Sie gerne im Einzelfall.

Ist eine außergerichtlichen Schuldenbereinigung sinnvoll?

Sie sollten und müssen zwingend die Chance einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung in Betracht ziehen, da diese nicht nur eine Voraussetzung eines gerichtlichen Restschuldbefreiungsverfahrens ist, sondern auch im bundesweiten Durchschnitt in rund 20 % der Verfahren zu einer Einigung mit den Gläubigern führt.

Erhalte ich bei Ihnen eine Erstberatung?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Erstauskunft zur Verfügung oder Sie können mit uns einen persönlichen Termin oder per Videokonferenz vereinbaren im Sinne einer Erstberatung. Diesbezüglich bitten wir Sie um Verständnis, dass eine ausführliche Erstberatung nicht gebührenfrei erbracht werden kann. Im Rahmen einer Erstberatung beraten wir Sie gerne umfassend unter der Voraussetzung, dass Sie entweder eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR gemäß Nr. 2500 VV RVG überweisen sowie einen Beratungshilfeschein, den Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen können, vorlegen oder aber einen Vorschuss gemäß § 9 RVG in Höhe von 50,00 EUR auf eine Erstberatungsgebühr. Eine Beratung wird entsprechend den Vorschriften des Rechtsanwaltsvorschussgesetzes (RVG) abgerechnet werden, ist jedoch der Höhe nach auf 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer beschränkt.

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Rechtsberatung

Erläutern Sie uns Ihren Fall, wir geben Ihnen eine Einschätzung und besprechen dann das weitere Vorgehen.

Frank Leswal

Ihr Spezialist für Verbraucherinsolvenzen in Bergheim

Rechtsanwalt Frank Leswal ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und kann auf langjährige Erfahrung im Bereich der Verbraucherinsolvenz zurückblicken. Er und sein geschultes Personal klärt Sie gerne über die Möglichkeiten auf, wie Sie innerhalb von 3 Jahren eine Schuldenbefreiung erlangen können.

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