Rechtsanwälte und Fachanwälte Bergheim

KLK Rechtsanwälte
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Willkommen bei KLK Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie persönlich sowie Ihr Unternehmen in allen Stufen des Lebenszyklus. In allen Rechtsfragen von der Gründung des Unternehmens, der Unterstützung des operativen Geschäftes bis hin zur Nachlassplanung sind wir Ihre Ansprechpartner. Neben einer umfassenden Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten, haben wir uns insgesamt auf die Bereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, privates Baurecht und Scheidungen in Unternehmerfamilien spezialisiert. Seit nunmehr 40 Jahren stehen wir unseren Mandanten in der Region zur Seite. Wir sind Mitglied in dem Kanzleiverbund der DIRO für Wirtschaftskanzleien, um Sie Deutschland- und Europaweit gemeinsam vertreten zu können.

Erfahrung und Zusammenarbeit

Alles aus einem Haus

Im engen Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Beratungen bieten wir auch eine kompetente Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei M&A-Prozessen.

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Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Mittelstand ist DIRO BUSINESS.

Als eine der größten, unabhängigen Kanzlei-Allianzen Europas hat die DIRO ihr Beratungsangebot im Bereich des Wirtschaftsrechts mit Blick auf international tätige Unternehmen des Mittelstands erweitert. Seit dem 1. Juli 2019 bietet DIRO BUSINESS den Inhabern mittelständischer Firmen den Zugriff auf ein europaweites Portfolio etablierter Wirtschaftskanzleien. Besonderes Merkmal ist dabei die Beratung von Unternehmer zu Unternehmer.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

nachbar-haus-wohnung
Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

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Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

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Auto-winter-schnee-verkehr
Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

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