Anwalt Steuerstrafrecht Bergheim
Wenn steuerliche oder wirtschaftliche Vorgänge strafrechtlich bewertet werden, geraten Unternehmer schnell in eine Situation mit existenziellen Folgen.
Es geht nicht mehr um Optimierung, sondern um Strafverfahren, persönliche Haftung und Vermögenssicherung. Wir vertreten Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – frühzeitig, strategisch und diskret.
Typische Ausgangslagen
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Steuerfahndung nach Betriebsprüfung
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Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
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Verdeckte Gewinnausschüttungen
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Selbstanzeige
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Vermögensabschöpfung, Arrest, Durchsuchung
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Untreue- und Betrugsvorwürfe
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht & Wirtschaftsstrafrecht
Frank Leswal