Anwalt Bauinsolvenz & Bauträgerkrisen Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Bauinsolvenz & Bauträgerkrisen
 

Bauinsolvenz – Bauträger, Generalunternehmer, Investoren

Die Insolvenz eines Bauträgers oder Generalunternehmers bringt Bauprojekte oft abrupt zum Stillstand. Entscheidungen in den ersten Tagen sind entscheidend.

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  • Bauherren und Investoren

  • Projektgesellschaften

  • Sub- und Nachunternehmer

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Frank Leswal

Ihr Ansprechpartner bei Bauinsolvenz & Bauträgerkrisen

Rechtsanwalt Frank Leswal ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Bauinsolvenz und Bauträgerkrisen. Er berät Unternehmen, Bauträger und Investoren bei der rechtssicheren Restrukturierung, der Insolvenzanmeldung, der Durchsetzung von Ansprüchen sowie bei der Begleitung komplexer Bauprojekte in Krisensituationen.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Bereich Bauinsolvenz & Bauträgerkrisen

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Bau- und Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

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Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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Bau- und Architektenrecht
07.04.2026

Haftung des Handwerkers für Vorleistungen – Grenzen der Prüfpflicht

Mit Urteil vom 06.02.2026 (Az. 33 S 62/23) hat das Landgericht Coburg die Reichweite der Prüf- und Hinweispflichten von Werkunternehmern weiter konturiert und zugleich deren Haftung für Mängel fremder Vorleistungen klar begrenzt.

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