Sanieren, bevor die Reserven verbraucht sind
Warum KMU und Familienunternehmen früher handeln sollten
Wer externe Hilfe erst dann hinzuzieht, wenn die Reserven des Unternehmens und der Familie aufgebraucht sind, verschenkt Handlungsspielraum. Auch eine aussichtsreiche Sanierung braucht Geld und Zeit.
Die deutsche Wirtschaft wächst wieder, die Insolvenzen steigen trotzdem: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 12.812 Unternehmensinsolvenzen registriert, 6,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das Bruttoinlandsprodukt legte im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu. Gleichzeitig belasten der Krieg im Nahen Osten, hohe Energiepreise und internationale Unsicherheit die Unternehmen. Eine allgemeine Erholung ersetzt deshalb keine betriebliche Vorsorge.
Nicht die ganze Familie in die Krise ziehen
Familiärer Rückhalt kann ein Unternehmen stabilisieren. Kritisch wird es, wenn immer neue Gesellschafterdarlehen, private Bürgschaften oder Mittel gesunder Schwestergesellschaften laufende Verluste ausgleichen, ohne deren Ursachen zu beseitigen. Dann droht aus einer betrieblichen Krise eine Krise der gesamten Unternehmensgruppe und Unternehmerfamilie zu werden.
Vor weiteren Finanzierungsbeiträgen sollten deshalb Sanierungsfähigkeit, Mittelbedarf und Belastungsgrenzen unabhängig geprüft werden. Jede Gesellschaft ist gesondert zu betrachten. Es geht nicht darum, Gläubigern Vermögen zu entziehen, sondern zusätzliche Risiken rechtzeitig zu begrenzen.
Fremdgeschäftsführung: Abstand allein reicht nicht
Eine externe Geschäftsführung auf Zeit kann helfen, wirtschaftliche Entscheidungen von familiären Loyalitäten und gewachsenen Gewohnheiten zu trennen. Entscheidend sind Sanierungserfahrung, Unabhängigkeit, klare Befugnisse und messbare Ziele. Ein weiterer Berater ohne Durchsetzungsmöglichkeit genügt nicht. Die Eigentümerfamilie muss vereinbarte Veränderungen mittragen. Klare Entscheidungswege und gelebte Verantwortung sind Voraussetzungen erfolgreicher Transformation.
Liquidität für Veränderungen erhalten
Ein praktikabler Ausgangspunkt ist eine wöchentlich aktualisierte Liquiditätsplanung für 13 Wochen , eingebettet in eine längerfristige Ertrags- und Finanzplanung. Hinzukommen müssen ehrliche Antworten: Welche Aufträge verdienen Geld? Welche Kosten und Prozesse müssen sich ändern? Wann sind Banken, Lieferanten oder Investoren einzubeziehen?
Wer zuwartet, verbraucht womöglich gerade die Mittel, die für neue Vertriebswege, Digitalisierung, Qualifizierung oder einen sozialverträglichen Personalumbau benötigt werden. Damit werden erfolgversprechende Lösungen schwerer finanzierbar und die Aussichten auf eine Sanierung schlechter.
Vom Befund zur Umsetzung
Sanierungsfähigkeit | Mittelbedarf | Belastungsgrenzen
Unabhängigkeit | Klare Befugnisse | Messbare Ziele
Liquidität planen | Prozesse verändern | Partner einbeziehen
KI gezielt einsetzen, nicht nur Personal kürzen
Sanierung darf nicht beim Sparen stehen bleiben. Im Zeitraum 2022 bis 2024 nutzten 20 Prozent der mittelständischen Unternehmen mindestens eine KI-Technologie. Zu prüfen sind konkrete Anwendungen, etwa in Angebotserstellung, Dokumentenbearbeitung oder Kundenservice. Maßstab sind messbarer Nutzen, Einführungsaufwand, Datensicherheit und qualifizierte Kontrolle, nicht ein pauschales Sparversprechen. Die Verantwortung für die Prüfung bleibt beim Menschen.
Sanierungs-, Steuer- und Arbeitsrecht zusammendenken
Finanzierung, Forderungsverzichte, Arbeitsorganisation und Personalmaßnahmen gehören in einen abgestimmten Plan. Forderungsverzichte müssen auch steuerlich geprüft werden. Arbeitsrechtliche Beratung sollte beginnen, bevor Maßnahmen feststehen: Ein vorhandener Betriebsrat ist nach den jeweils einschlägigen Vorschriften zu beteiligen, auch bei der Planung von KI-Einsatz. Arbeitnehmerforderungen lassen sich nicht durch einen StaRUG-Restrukturierungsplan kürzen.
Frühes Handeln ist zudem Geschäftsführerpflicht: § 1 StaRUG verlangt insbesondere von GmbH-Geschäftsführern Krisenfrüherkennung und geeignete Gegenmaßnahmen. Ist Insolvenzreife eingetreten, darf eine bestehende Insolvenzantragspflicht nicht durch weitere Sanierungsversuche verschleppt werden. Auch Zahlungen unterliegen dann besonderen Beschränkungen.
Unternehmerische Verantwortung kann gerade darin bestehen, rechtzeitig Führung zu teilen und Hilfe anzunehmen, bevor neben der Unternehmensliquidität auch das Vermögen der Familie aufgezehrt ist.

