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Wirtschaftsrecht Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Das bekanntlich erst am 15.01.2018 in Kraft getretene Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG) erfuhr nunmehr mit Bundesgesetz vom 22.07.2019 (BGBl I 2019/62; www.ris.bka.gv.at/bgbl) bereits diverse Änderungen, die etappenweise in Kraft treten. So bestehen etwa seit 10.01.2020 verschärfte Melde- und Überprüfungspflichten: Vom WiEReG umfasste Rechtsträger sind demnach zumindest einmal im Jahr verpflichtet, angemessene, präzise und aktuelle Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind.

Im § 5 Abs 1 ist eine frühzeitige Meldepflicht bei Änderungen vorgesehen, selbst wenn sie vor Eintragung in das Stammregister wirksam sind. Meldepflichtige Rechtsträger haben binnen vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 3 Abs 3 die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden und/oder die gemeldeten Daten zu bestätigen.

Weitere Änderungen dieser Novelle treten ab 10.03.2020 bzw. 10.11.2021 in Kraft.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
1. April 2020

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